Warum dürfen Handwerksmeister gleichzeitig den Titel „Bachelor Professional“ führen und Industriemeister leider noch nicht?

Handwerksmeister in Deutschland haben seit 2020 die Möglichkeit, neben ihrem Meisterbrief auch den Titel „Bachelor Professional“ zu führen. Der Grund dafür liegt in einer Gesetzesänderung, die es Handwerksmeistern ermöglicht, ihre praktischen Erfahrungen und Kompetenzen stärker zu gewichten und gleichzeitig den Titel „Bachelor Professional“ zu erlangen.

Im Gegensatz dazu haben Industriemeister in Deutschland diese Möglichkeit noch nicht. Das liegt daran, dass es für Industriemeister bisher keine vergleichbare Gesetzesänderung gibt und dass die Industrie- und Handelskammern, die für die Anerkennung von Industriemeistern zuständig sind, noch nicht bereit sind, den Titel „Bachelor Professional“ zu vergeben.

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Industrie 4.0 – Zukunft braucht neue Kompetenzen

Mit dem Wandel der Arbeitswelt verändern sich auch Jobs, einige schneller als andere. Laut World Economic Forum sind wir zukünftig in unseren Berufen nur so gut, wie unsere Fähigkeiten es sind. Daher stellt sich zurecht die Frage, welche Kompetenzen werden innerhalb der nächsten zehn Jahre entscheidend, welche Kompetenzen unterstützen die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen?

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Bachelor Professional – was Sie darüber wissen sollten

Durch die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es seit Januar 2020 die Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“ als Ergänzung für den Meistertitel. Damit sollte klargestellt werden, dass der Meister gleichwertig mit dem akademischen Bachelor ist.

Auch nach fast zwei Jahren nach der Einführung gibt es noch viele Fragen. Als Vorsitzender der IMV Deutschland beschäftigt sich Detlef-Michael Haarhaus mit diesem Thema seit 2020.

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Fortbildungsabschlüsse als Perspektive für Studienabbrecher

Die Gründe für einen Studienabbruch sind vielfältig – stellen aber auch neu Perspektiven dar.

Wer sein Studium abbricht, verfügt oftmals auch nicht über eine duale Ausbildung und kann daher für viele Fortbildungen nicht zugelassen werden. Bei Fortbildungen im Handelsbereich und bei den IHK-Industrietechnik-Abschlüssen ist eine Zulassung aufgrund erreichter ECTS-Punkten und ausreichenden Praxiszeiten möglich.

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